Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
- Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Schellenberg Energieberatung) über die Internetseite e-auto-testen.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
- Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Fahrzeugen. Die genauen Einzelheiten des zu mietenden Fahrzeuges ergeben sich aus den auf unserer Internetseite veröffentlichten Angeboten.
- Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Angebots auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Angebotsbeschreibung angegebenen Bedingungen.
- Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:Der zur Miete beabsichtigte Fahrzeug wird im „Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Aufrufen der Seite „Kasse“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon- Payments, Sofortüberweisung) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online- Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche („zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
- Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.
- Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Übergabe
- Die Übergabe erfolgt am im Angebot festgelegten Zeitpunkt am festgelegten Ort. Durch Durchführung der Übergabe des Fahrzeuges bestätigen Sie, das Fahrzeug in vertragsgemäßen Zustand und mit dem im Übergabeprotokoll bezeichneten Zubehör übernommen zu haben. Eventuelle Beanstandungen haben Sie sofort bei Fahrzeugübergabe auf dem Übergabeprotokoll vermerken zu lassen.
- Das Abstellen von Fremdfahrzeugen auf dem Firmengelände des Vermieters während der Dauer der Mietzeit ist nicht gestattet. Die Haftung seitens des Vermieters ist bei Zuwiderhandlung ausgeschlossen.
§ 4 Mietdauer
- Die Mietdauer beginnt an dem vertraglich vereinbarten Übergabeort zum im Übergabeprotokoll erfassten Abholzeitpunkt zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Die Mietzeit endet zur im Rücknahmeprotokoll vermerkten Uhrzeit frühestens jedoch zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
- Die Miettage umfassen hierbei jeweils 24 Stunden, ein Monat umfasst 28 Miettage. Sofern ein Miettag um mehr als 30 Minuten überschritten wird, wird ein vollständiger weiterer Miettag berechnet. Eine Karenzzeit der Überschreitung bis 30 Minuten wird Ihnen ohne Berechnung eingeräumt. Eine grundsätzliche Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Wir behalten uns vor, bei nicht in Kenntnis gesetzten Verlängerungen des vereinbarten Mietzeitraums umgehend Strafanzeige zu erstatten, sowie zivilrechtliche Ansprüche zur Rückerlangung des Fahrzeuges einzuleiten. Etwaige hieraus entstehende Kosten sind von Ihnen zu erstatten.
- Setzen Sie den Gebrauch des Fahrzeuges nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
§ 5 Mietpreis
- Die Höhe des Mietentgeltes besteht aus dem Mietpreis sowie auswählbarer Sonderleistungen, welche im auf unserer Internetseite veröffentlichten Angebot genau dargelegt werden. Bei einer gebuchten oder inkludierten Kilometerleistung, werden nicht genutzte Minderkilometer nicht rückvergütet.
- Der vereinbarte Mietpreis ist vor Mietbeginn zu leisten. Die Kosten für Wartung, Verschleißreparaturen (bei Reifen im Rahmen des normalen Verschleißes) und Kfz.- Haftpflichtversicherung sind im Mietpreis enthalten. Die Kosten für Vollkaskoversicherung sind ausschließlich der gewählten Selbstbeteiligungsrate im Preis enthalten. Die Kosten für Fahrstrom tragen Sie.
- Etwaige erhaltene Gutscheine sind personenbezogen und nicht übertragbar.
- Wir prüfen bei jeder Anmietung die Bonität des jeweiligen Mieters. Bei Langzeitmieten, d.h. der Mietzeitraum erstreckt sich über mehr als einen Monat, behalten wir uns das Recht vor eine regelmäßige Bonitätsprüfung durchzuführen. Bei negativer Bonitätsauskunft während einer Langzeitmiete steht uns ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
- Sollten bei Rückgabe des Fahrzeuges Mehrkosten zum ursprünglich vereinbarten Mietpreis entstanden sein, so sind diese unmittelbar bei Rückgabe des Fahrzeuges zu entrichten.
§ 6 Kaution
- Sie sind verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit als Sicherheit für die Erfüllung Ihrer Pflichten zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution in Höhe von 200,00 Euro zu leisten. Diese dient der Sicherung künftiger Forderungen von uns im Zusammenhang mit dem Mietvertrag. Sollte das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben werden, haben wir sofortigen Anspruch auf die Kaution. Alle Nachberechnungen von Kosten können wir mit der Kaution verrechnen.
- Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb von 28 Tagen an Sie zurückgezahlt.
- Wir sind nicht verpflichtet, die Kaution getrennt von Vermögen anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht.
§ 7 Berechtigte Fahrer
- Zur weiteren Benutzung des Fahrzeuges neben Ihnen, ist nur der bei Buchung angegebene Fahrer berechtigt. Hierfür sind jeweils die erforderliche, in Deutschland gültige Fahrerlaubnis (der bisherigen Klasse 3 oder der EU-Klasse B) und der in Deutschland gültige Personalausweis/Reisepass des jeweiligen Fahrers im Original bei der Fahrzeugübergabe vorzulegen.
- Können Sie bei Übergabe des Fahrzeugs keine gültigen Dokumente (Personalausweis oder Reisepass und Führerschein) vorweisen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen. Wir behalten uns weiterhin das Recht vor, Schadenersatz zu verlangen.
- Für alle Fahrzeuggruppen gelten bestimmte Alters- und Führerscheinbeschränkungen, welche auf unserer Internetseite im Buchungsvorgang eingesehen sowie telefonisch erfragt werden können.
- Für Mieter/Fahrer, die nicht das 24. Lebensjahr vollendet haben, fällt eine Jungfahrergebühr an. Der Mieter ist in der Pflicht zusätzlichen Fahrern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu geben und dafür Sorge tragen, dass diese eingehalten werden.
§ 8 Fahrzeugnutzung
- Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch für Geländefahrten, Fahrschulübungen, zur gewerblichen Personenbeförderung, für Fahrzeugtests, Ladestationstests oder Fahrsicherheitstrainings, im Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind (sog. Touristenfahrten).
- Nicht gestattet sind die Weitervermietung, sonstige Überlassung an Dritte außer an berechtigte Fahrer gem. § 7 Abs. 1, sowie sonstige zweckentfremdete Nutzungen. Der Transport gefährlicher Stoffe lt. GefStoffV und ChemG ist untersagt.
- Die Bedienungsvorschriften lt. Bordbuch sind ebenso einzuhalten wie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Das gemietete Fahrzeug darf nicht durch Ziehen abgeschleppt werden, sondern muss zwingend auf ein Abschleppfahrzeug gehoben und stehend transportiert werden. Das Abschleppunternehmen ist durch den Mieter in Kenntnis zu setzen, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt.
- Sie tragen sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten (Maut).
- Das Fahrzeug ist vertragsgemäß und schonend zu behandeln, und vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Der Batteriestand ist regelmäßig zu prüfen und eine komplette Entleerung des Akkus ist untersagt.
- Das Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Für Schäden sowie für unverhältnismäßige Gebrauchsspuren und Abnutzungen haften Sie.
- Das Fahrzeug ist mit einer werblichen Folierung versehen, diese ist fester Bestandteil des Mietvertrages.
- Die Verkehrssicherheit ist dauerhaft zu gewährleisten. Das Nutzen von Fahrassistenzsystemen bedeutet nicht, dass Sie für hieraus resultierende Schäden von Ihrer Verantwortung im Straßenverkehr befreit ist. Es handelt sich um eine Assistenz-Funktion, die zugeschaltet werden kann, verantwortlich sind immer Sie.
- Manipulatives Deaktivieren von Fahrsicherheitssystemen ist untersagt. Bei Unfällen oder Schäden während oder infolgedessen besteht für Sie die volle Haftung. Für in diesem Zusammenhang eingetretene Schäden greift die Haftungsbeschränkung auf die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht.
- Die Fahrzeuge sind mit Systemen eines Drittanbieters ausgestattet, die eine Datenerfassung möglich machen. Über die Erfassung und Verarbeitung der Daten informiert der Drittanbieter gesondert. Während der ordnungsgemäßen Nutzung des Fahrzeuges durch Sie erfolgt keine Ortung bzw. Auswertung der Standortdaten durch uns. Bei vertragswidrigem Verhalten oder zur Aufklärung von Unfallhergängen sind wir berechtigt die notwendigen Daten über den Drittanbieter abzurufen. Die Außerbetriebnahme des Systems zur Datenerfassung ist untersagt.
- Infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts können die während der Mietdauer eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Fahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Fahrzeug können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Fahrzeug gespeichert werden. Sofern Sie wünschen, dass die vorgenannten Daten nach Rücknahme des Fahrzeuges nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, haben Sie vor Rücknahme des Fahrzeuges für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeuges auf die Werkseinstellung erfolgen, wir sind zu einer Löschung der vorgenannten Daten nicht verpflichtet.
- Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist es verschlossen zu halten. Sie haben beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren. Übermittelte Zugangsdaten (App-Zugang, PIN, etc.) sind vor Dritten geheim zu halten.
- Betriebsstörungen bzw. technische Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Bei technischen Störungen, die das Aufsuchen einer Werkstatt erfordern, sowie Software-Updates, wenden Sie sich zur Terminabsprache an den Vermieter.
- Ferner kann es nötig sein während der Vermietung die Räder zu wechseln, notwendige Hauptuntersuchungen, Wartungen oder Reparaturen in einer Werkstatt oder beim Hersteller desFahrzeuges durchführen zu lassen. Bei einer Mietunterbrechung von mehr als 24 Stunden erhalten Sie ein Ersatzfahrzeug. Sie sind verpflichtet, Werkstatttermine sofern zumutbar, in Abstimmung mit uns wahrzunehmen.
- Wir behalten uns vor den Kilometerstand des Fahrzeuges regelmäßig abzufragen, damit Wartungsintervalle, Haltedauer und Garantiebedingungen gewährleistet werden können. Zur Einhaltung dieser Bedingungen sind wir berechtigt einen Fahrzeugtausch durchzuführen, soweit Ihnen dieser zumutbar ist. Sollten die vertraglich vereinbarten Freikilometer überschritten sein, sind Sie berechtigt, die Bezahlung der Mehrkilometer mit der Folgerechnung einzufordern.
§ 9 Auslandsfahrten
Die Mietfahrzeuge dürfen nur innerhalb von Deutschland, Österreich, Schweiz sowie den Benelux-Staaten gegen eine Grenzüberschreitungsgebühr gefahren werden. Andere Länder sind nur auf Anfrage zusammen mit einer Freistellungserklärung befahrbar. In Länder, die nicht der Europäischen Union angehören ist die Einfahrt grundsätzlich nicht gestattet. Zuwiderhandlungen berechtigen uns zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Ersatzansprüche Ihrerseits sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
§ 10 Fahrzeugrückgabe
- Sie werden das Fahrzeug mit allem Zubehör spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgemäß zurückgeben.
- In Einzelfällen sind wir berechtigt je nach Grad der Verschmutzung eine Sonderreinigung bis hin zur Vollaufbereitung des Fahrzeuges in Rechnung zu stellen. Diese beläuft sich, je nach Verschmutzungsgrad, auf maximal 149,00 Euro.
§ 11 Pflichten des Mieters
- Bei einem Schadenfall sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, insbesondere dass:
- sofort die Polizei hinzugezogen wird, und zwar auch bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter.
- die Namen und Anschriften von Unfallbeteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notiert werden,
- sowie der im Fahrzeug befindliche Unfallbogen sorgfältig ausgefüllt wird und Polizeibescheinigungen beigefügt werden.
- Sie sind nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietwagen abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.
- Im Schadenfall oder bei technischen Problemen sind außerdem wir umgehend zu informieren. Sie dürfen sich nicht vom Unfallort entfernen, bis Sie Ihrer Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen sind, soweit es der Gesundheitszustand zulässt.
- Nach einem Diebstahl des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder -zubehör haben Sie sofort Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeistelle zu erstatten. Für den Abstellort des Fahrzeuges sind – soweit vorhanden – Zeugen zu benennen und eine entsprechende Skizze zu fertigen. Bei Fahrzeugdiebstahl sind Sie verpflichtet, uns die Fahrzeugschlüssel und –papiere auszuhändigen. Auch bei der weiteren Bearbeitung des Schadenfalles sind sie verpflichtet, uns und unseren Versicherer zu unterstützen und jede Auskunft zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadensfalles und zur Feststellung der Haftungslage zwischen uns und Ihnen erforderlich ist.
- Wenn bei einer Panne der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt ist, haben Sie angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und unverzüglich mit uns die zu treffenden Maßnahmen abzustimmen.
§ 12 Haftung des Mieters
- Sie sind zum Ersatz für an dem gemieteten Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb von Ihnen verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich Fahrzeugteilen und -zubehör), während der Mietzeit, verpflichtet.
- Sie sind auch zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die erst nach Rücknahme des Fahrzeuges festgestellt werden, sofern sie aufgrund besonderer Umstände nicht direkt bei der Rücknahme festgestellt werden konnten, etwa bei Rückgabe des Fahrzeuges bei Dunkelheit, in stark verschmutztem Zustand oder außerhalb der jeweiligen Standortöffnungszeiten. Dies selbstverständlich nur, sofern das Fahrzeug zwischenzeitlich nicht anderweitig genutzt oder vermietet wurde.
- Ihre Schadenersatzpflicht erstreckt sich auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes. Auch sind die Kosten der Bearbeitung, etwaiger Mietausfall und andere aus der Schadensbearbeitung anfallende Kosten (z.B. Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, etc.) von der Schadensersatzpflicht umfasst.
- Bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte – einschließlich der im Mietvertrag bezeichneten Fahrer – haften Sie für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Mietvertrages und das Verhalten des Dritten wie für eigenes Verhalten. Überlassen Sie den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte dritte Person, so haften Sie im Falle einer Beschädigung des Mietwagens unabhängig von einer etwaigen Haftungspflicht des Dritten.
- Sie sind für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die in Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, verantwortlich und sind zum Ersatz der hierfür entstehende Gebühren und Kosten verpflichtet. Wir sind verpflichtet, den Behörden in einem solchen Fall den Mieter zu benennen.
- Die Haftung für Fahrzeugschäden oder Fahrzeugverlust ist auf eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall, wie im Angebot vereinbart, reduziert. Ausgenommen hiervon sind die nachfolgenden Sachverhalte:Die Haftungsreduzierung gilt nicht für von Ihnen vorsätzlich verursachte Schäden. lm Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung sind wir berechtigt, Sie in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.
- Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn Sie eine der Vertragspflichten dieser Bedingungen vorsätzlich verletzten. lm Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung sind wir berechtigt, Sie in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.
- Die Haftungsreduzierung entfällt nicht, wenn die Pflichtverletzung weder für den Schadenseintritt noch für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Haftungsreduzierung ursächlich ist.
§ 13 Versicherung
lm Mietpreis enthalten ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit 50 Mio. € pro Unfallereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden jedoch
höchstens 8 Mio. € pro Person. Schäden / Verluste für in oder auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind hierdurch versicherungstechnisch nicht gedeckt.
§14 Stornierung
- lm Falle einer Stornierung des Vertrages werden folgende Stornogebühren berechnet:
- ab Vertragsabschluss bis 28 Tage vor Mietbeginn: 39,00 Euro
- bis 7 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises.Im Falle einer Stornierung weniger als 7 Tage vor Mietbeginn, wird der volle Mietpreis fällig.
- Gleiches gilt, wenn der Kunde bei Abholung vor Ort, keine gültigen Dokumente vorweisen kann.
- Der Kunde hat die Möglichkeit den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, um somit die Stornokosten zu reduzieren.
§ 15 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um die Vermietung von Kraftfahrzeugen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt.
§ 16 Kündigung
- Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der geltenden AGB
- Erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse von Ihnen
- Mangelnde Pflege des Fahrzeugs
- Unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch
- Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages
- Schadensereignisse
- Ist ein Mietvertrag gekündigt, sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug samt Fahrzeugpapieren und Zubehör sowie aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an uns herauszugeben.
§ 17 Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
§ 18 Haftung
- Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
- Schadensersatzansprüche bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von uns.
§ 19 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
- Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
II. Kundeninformationen
1. Identität des Verkäufers
Schellenberg Energieberatung, Avenwedder 502, 33335 Gütersloh
Tel.: 0521 96 30 62 10
E-Mail: vermietung@e-auto-testen.de
Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen „Zustandekommen des Vertrages“ unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
- Vertragssprache ist deutsch.
- Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden derBestellung über das Online – Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei
uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
- Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
4. Preise und Zahlungsmodalitäten
- Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
- Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
- Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.